Insider raten zu einer Rechtsschutzversicherung
Eingedenk der Tatsache, dass der Gang zu Gericht keine billige Angelegenheit ist, können es sich viele Menschen nicht leisten, mit der ggf. gebotenen Ausdauer zu prozessieren, wenn ein entsprechend gewichtiger Rechtsstreit im Raum steht. Diesen Menschen hilft eine Rechtsschutzversicherung aus.
Was bringt eine Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Gerichtskosten, hilft bei der Suche nach einem guten Anwalt und steht allgemein beratend zur Seite, wenn es vor Gericht geht. Dabei unterstützt die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmer sowohl als Kläger sowie auch als Angeklagten. So steht einem die Rechtsschutzversicherung auch dann zur Seite, wenn man sich unberechtigten Forderungen gegenübersieht oder wenn Schadensersatzansprüche verweigert oder gar unterschlagen werden.
Wem steht die Rechtsschutzversicherung offen?
Eine Rechtsschutzversicherung lässt sich immer für verschiedene juristische Bereiche (Verkehr, Beruf, Wohnung etc.) oder als Gesamtpaket abschließen. Zu beachten ist dabei, dass eine Rechtsschutzversicherung keine juristischen Fälle rückwirkend übernimmt. Bereits laufende oder gar kürzlich abgeschlossene Verfahren übernimmt eine frisch abgeschlossene Rechtsschutzversicherung nicht! Des Weiteren behalten sich Rechtsschutzversicherungen das Recht vor, drei bis sechs Monate nach Antrag zu warten, bis sie den Versicherungsschutz bewilligen. Dadurch will man das Risiko minimieren, dass jemand vorsätzlich den Versicherungsschutz haben möchte, weil er sowieso vor Gericht will oder gar einer Klage entgegensieht. Somit wollen Rechtsschutzversicherungen die Chance erhöhen, dass sich Klienten aus einem aufrichtigen Interesse versichern lassen und nicht aus kurzfristigem Kalkül heraus.
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?
In Abhängigkeit davon, wie umfassend der gewünschte Versicherungsschutz ist (nur juristische Teilbereiche oder das Gesamtpaket), sinkt oder steigt der zu entrichtende Beitrag. Man kann diesen Beitrag weiterhin senken, indem man eine Selbstbeteiligung bis zu einem bestimmten Betrag einräumt. Kosten bis in Höhe dieser Selbstbeteiligung übernimmt man dann pro Verfahren selbst. Dafür sinkt der Beitrag. Manche Anbieter von Rechtsschutzversicherungen belohnen es auch, wenn Versicherte einige Jahre lang keinerlei Leistungen in Anspruch genommen haben. Dann wird beim nächsten Verfahren beispielsweise auf die Selbstbeteiligung des Versicherten verzichtet. Dieser genießt ehedem und danach dennoch den reduzierten Beitrag.